Immobilienlexikon

Abgeschlossenheitsbes.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird vom Bauaufsichtsamt ausgestellt. Eine Wohnung gilt als abgeschlossen, wenn sie baulich durch Trennwände/-decken von anderen Wohnungen und Räumen getrennt ist, einen eigenen Zugang von außen (Treppenhaus) hat und zumindest eine Küche/Kochnische, ein WC und ein Bad enthäl

Abnahme

Die Abnahme ist die Prüfung des vom Unternehmer erstellten Liefer- und Leistungsumfanges auf Vollständigkeit und Mängel.

Abnahmeprotokoll

In einem Abnahmeprotokoll wird das Ergebnis der Abnahme dokumentiert. Das Abnahmeprotokoll wird von beiden Vertragsparteien mit der Unterschrift bestätigt.

Abstandsfläche

Die Abstandsfläche wird von der Baubehörde vorgegeben. Der Mindestabstand zwischen dem zu errichtenden Bau und dem vorhandenen Bau muss eingehalten werden.

Alleinauftrag

Ein Alleinauftrag auch "qualifizierter Alleinauftrag" genannt, ist ein Verkaufsauftrag zwischen dem Makler und dem Verkäufer. Mit einem Alleinauftrag schließt der Makler aus, dass die Immobilie durch Dritte zum Kauf angeboten wird.

Alleineigentum

Alleineigentum bezeichnet das Eigentum einer Person, deren Eigentumsrechte an einer Sache ausschließlich in deren Hand liegen. Alleineigentümer können souverän über ihr Eigentum verfügen und sind in ihrer Entscheidung nicht vom Willen anderer abhängig.

Anderkonto

Ein Anderkonto, auch "Notaranderkonto" genannt, ist ein vom Notar eingerichtetes Sonderbankkonto. Die Kaufpreissumme wird auf dieses Konto eingezahlt und verbleibt auf diesem Konto bis alle Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllt sind.

Architektenleistung

Die Architektenleistung ist die zu erbringende Leistung, die zwischen Auftraggeber und Achitekt vereinbart wird. Die Leistungen und Leistungsphasen sowie die Honorierung sind in der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (HOAI) geregelt.

Auflassungsvormerkung

Nach der Beurkundung bestellt der Notar für den neuen Besitzer die Auflassungsvormerkung. Damit wird die Eigentumsübertragung an dem Grundstück für den neuen Besitzer sichergestellt. Die Auflassungvormerkung wird im Grundbuch, Abteilung II eingetragen und Zug um Zug mit der Eigentumsumschreibung wieder gelöscht.

Bauantrag

Der Bauantrag wird vom Bauherren und dem Entwurfsverfasser unterschrieben beim zuständigen Bauordnungsamt eingereicht. Dem Bauantrag sind ein Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung, statische Nachweise etc. beizufügen. Mit der Einreichung des Bauantrags leitet der Bauherr das Baugenehmigungsverfahren ein.
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