Immobilienlexikon

Grunderwerbssteuer

Die Grunderwerbssteuer wird i.H.v 3,5% vom Wert der gekauften Immobilie gemäß Notarvertrag an das Finanzamt abgeführt. Ausgenommen ist mitgekauftes Zubehör, welches als solches im Vertrag deklariert werden muss.

Grundschuld

Die Grundschuld ist eine dingliche Absicherung i.d.R. für das Immobiliendarlehen. Die Höhe der Grundschuld und die Gläubigerdaten werden ins Grundbuch eingetragen. Zusätzlich wird zwischen den Parteien eine Zweckbestimmungserklärung vereinbart.

Grundsteuer

Jährliche Abgabe an das Finanzamt auf Grundeigentum (für Abwasser, Straßenreinigen, Müllentsorgung etc.). Durch unterschiedliche Hebesätze (werden von der jeweiligen Gemeinde als Bemessungsgrundlage festgelegt ) kann die Höhe der Grundsteuer von Gemeinde zu Gemeinde variieren.

Grundstück

Abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster registriert ist und für den ein Grundbuchblatt angelegt ist. Die Nutzungsart wird durch den Flächennutzungsplan ausgewiesen.

Grundstückskaufvertrag

Der Grundstückskaufvertrag ist ein Dokument über den Erwerb von Grundstücken (bebaut und/oder unbebaut). Der Grundstückskaufvertrag unterliegt der notariellen Beurkundung.

GRZ

Abkürzung für:Grundflächenzahl

Vorgabe aus dem Bebauungsplan über das Verhältnis Grundstücksgröße zur baulichen Nutzung des Gesamtgrundstückes. Die GRZ multipliziert mit der Grundstücksgröße ergibt die maximal zulässig zu bebauende Fläche des Grundstückes.

HOAI

Abkürzung für:Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Rechtsverordnung auf Basis des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen. Sie gilt für die Berechnung der Entgelte der Architekten- und Ingenieursleistungen, soweit sie durch die Leistungsbilder und andere Bestimmungen der Verordnung erfasst sind.

Immobilie

Eine Immobilie (auch Liegenschaft oder Anwesen genannt) ist im allgemeinen Sprachgebrauch ein Grundstück inklusive darauf befindlicher Gebäude und deren Zubehör. Juristisch und ökonomisch gesehen ist es ein "unbewegliches Sachgut", wovon sich auch das Wort Immobilie ableitet: auf Lateinisch steht "im-mobilis" für eine nicht bewegliche Sache.

Instandhaltung

Unter "Instandhaltung" versteht man alle Maßnahmen, die dazu dienen, den ursprünglichen Zustand eines Objektes und aller Einrichtungen zum Zwecke des bestimmungsmäßigen Gebrauchs bzw. deren Funktionsfähigkeit zu erhalten. Hierzu zählen neben Maßnahmen, die altersbedingte Abnutzungserscheinungen beseitigen, auch Wartungsarbeiten. Instandhaltung hat vorbeugenden Charakter.

Instandhaltungsrückstellung

Damit die Wohnungseigentümergemeinschaft bei notwendig werdenden Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen auch über die notwendigen liquiden Finanzierungsmittel verfügen kann, gehört die Bildung einer angemessenen Instandhaltungsrückstellung zu den Maßnahmen, über die die Wohnungseigentümergemeinschaft mit einfacher Mehrheit in der Wohnungseigentümerversammlung beschließen kann.
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