Immobilienlexikon

Wegerecht

Das Wegerecht ist eine Grunddienstbarkeit zu Gunsten eines Dritten, dem das Recht zum Begehen und Befahren des mit dem Wegerecht belasteten Grundstückes eingeräumt wird. Das Wegerecht wird ins Grundbuch eingetragen.

Werkvertrag

Ein Werkvertrag ist eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien. Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes und der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Gegenstand des Werkvertrages kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch eine anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein (BGB § 631).

Wertermittlung

Mit Wertermittlung bezeichnet man den Vorgang der Ermittlung eines verlässlichen Marktwertes, Verkehrswertes oder Beleihungswertes einer Immobilie/Grundstück.

Wfl

Abkürzung für:Wohnfläche

Die Wohnfläche ist die Angabe einer Ebene, die ausschließlich zu Wohnzwecken dient. Zur Errechnung der Wohnfläche werden i.d.R. die DIN 283 (Teil 1, im Aug. 1989 zurückgezogen), DIN 277 und die II BV (Berechnungsverordnung) herangezogen, die jew. differenzierte Bewertungskriterien aufweisen.

Zeitmietvertrag

Gemäss § 564c, BGB können Wohnraummietverträge wirksam befristet werden. Bei dieser Form des Mietvertrages legen sich Mieter und Vermieter auf eine bestimmte Laufzeit des Vertrages fest. Die Kündigungsmöglichkeiten beider Parteien sind stark eingeschränkt.

ZFH

Abkürzung für:Zweifamilienhaus

Ein Zweiffamilienhaus ist ein Haus mit zwei abgeschlossenen Wohneinheiten, von denen eine in der Regel vom Eigentümer genutzt und die andere vermietet ist. Es kann sich dabei auch um ein Doppelhaus auf einem Grundstück handeln.

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