Werkvertrag

Ein Werkvertrag ist eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien. Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes und der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Gegenstand des Werkvertrages kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch eine anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein (BGB § 631).
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