Immobilienlexikon

Bauerwartungsland

Unter Bauerwartungsland versteht man Flächen, die nach ihrer Eigenschaft, ihrer sonstigen Beschaffenheit und ihrer Lage eine bauliche Nutzung in absehbarer Zeit erwarten lassen.

Baufenster

Als Baufenster definiert man die planerische Darstellung der Fläche eines Baugrundstückes in einem Bebauungsplan, auf der die Gebäude errichtet werden dürfen. Baufenster werden begrenzt durch Baulinien, Baugrenzen und Bebauungstiefen. Garagen (Grenzgaragen), Carports und Gartenhäuschen dürfen außerhalb des Baufensters errichtet werden.

Baugrunduntersuchung

Die Baugrunduntersuchung ist die Prüfung zur Beschaffenheit des zu bebauenden Bodens auf Festigkeit und Bodenschichtzusammensetzung. Die Baugrunduntersuchung ist notwendig, da viele Bauunternehmen in den Leistungsbeschreibungen und/oder den Bauverträgen gewisse Bodenfestigkeiten voraussetzen.

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt die Schäden ab, die sich aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Bauherren ergeben. Die Prämie berechnet sich nach der Bausumme.

Bauleistungsbeschreibung

In der Bauleistungsbeschreibung sind die werkvertraglichen Leistungspflichten des Bauträgers detailliert beschrieben.

Bauschaden

Bauschäden am Gebäude entstehen in der Regel durch unterlassene Instandhaltungsarbeiten, durch Alterung und/oder durch Einwirkungen von Witterungseinflüssen (Sturm, Blitz und dergleichen).

Bautagebuch

In einem Bautagebuch werden alle Vorgänge am Bau aufgezeichnet. Überwiegende Einträge sind Beginn und Dauer der einzelnen Gewerke und Zustand der Baustelle. Das Dokumentieren der Vorkommnisse gehört zu den Aufgaben des Architekten oder des Bauleiters.

Bauträger

Der Bauträger führt in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenem Grundstück "Baumaßnahmen" durch. Diese veräußert er dann i.d.R. an die Endverbraucher "Ersterwerber".

Bauvoranfrage

Eine Bauvoranfrage wird dann gestellt, wenn man sicher gehen will, dass die Pläne über das Bauvorhaben genehmigt werden. Mit der Bauvoranfrage erwirkt man einen Vorbescheid. Auf Grundlage des Vorbescheids kann später das Baugenehmigungsverfahren eingeleitet werden. Der Vorbescheid hat eine Gültigkeit von 3 Jahren.

BGB-Vertrag

Ein BGB-Vertrag ist ein Werkvertrag zur Errichtung eines Gewerkes auf Grundlage des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Im Gegensatz zum VOB-Vertrag verjähren Mängel am Bauwerk nach 5 Jahren (§ 638 BGB). Die VOB empfiehlt unterschiedliche Zeiten für die verschiedenen Gewerke. Die Bedingungen von VOB und BGB im Vertrag zusammen zu bringen verstößt gegen das AGB-Gesetz.
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