Immobilienlexikon

Sondereigentum

Das Sondereigentum ist ein Bereich des Wohneigentums bei Teilung nach WEG, der der ausschließlichen Nutzung des Wohnungseigentümers unterliegt.

Sondernutzungsrecht

Das Sondernutzungsrecht ist das Recht auf alleinige Nutzung des begünstigten Wohnungseigentümers bei Teilung nach WEG auf Räume und/oder Flächen, die sich im gemeinschaftlichen Eigentum befinden.

Sonderumlage

Bei der Sonderumlage beschließt die Eigentümerversammlung duch einen Mehrheitsbeschluss die Zahlung einer Sonderumlage, um z.B. ungeplante Instandsetzungen begleichen zu können.

Teilungserklärung

Die Teilungserklärung ist eine Bescheinigung der Baubehörde über die Abgeschlossenheit der gemäß Aufteilungsplan aufgeführten Wohn- und/oder Nutzflächen eines nach WEG geteilten Objektes.

Umbauter Raum

Der umbaute Raum ist das Volumen eines Baukörpers "Kubatur" gemäß DIN 277 von 1950. Berechnungsgrenzen sind die Unterflächen der Bauwerkssohle und alle äußeren Begrenzungsflächen. Der umbaute Raum wurde in neueren Bewertungsverfahren durch den Bruttorauminhalt ersetzt.

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom zuständigen Finanzamt ausgestellt nachdem der Käufer eines Grundstücks/einer Immobilie die fällige Grunderwerbssteuer gezahlt hat. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist Voraussetzung für den Eintrag des Eigentums in das Grundbuch.

Verkehrswert

Der Verkehrswert ist ein Begriff aus der Wertermittlung. Es handelt sich dabei um den Verkaufspreis, der zum Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr im Falle eines Verkaufes zu erzielen ist.

Vertragsstrafe

Vertragsstrafen werden zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart. Sie dienen als Druckmittel zur Einhaltung von vertraglichen Vereinbarungen i.d.R. zur Termineinhaltung. Die Vertragsstrafe ist, wie der Begriff aussagt, eine Strafe und unabhängig von Schadenersatzansprüchen.

VOB

Abkürzung für:Verdingungsordnung für Bauleistungen

Die VOB ist ein Normenwerk, dessen Geltung für Bauverträge vereinbart werden kann. Da es sich hierbei um keine Rechtsvorschrift handelt, besteht kein Anwendungszwang.

WEG

Abkürzung für:Wohnungseigentumsgesetz

Mit dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vom 15. März 1951 wurde der gesetzliche Grundstein für das "Eigenheim auf der Etage" gelegt.

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