Ab 1. November tritt in Kärnten ein Gesetz in Kraft, das die Vergabe von geförderten Miet- bzw. Eigentumswohnungen an Nicht- EU- Ausländer erschwert. Ab diesem Zeitpunkt müssen Deutschkenntnisse nachgewiesen werden, um im südlichsten Bundesland gefördert wohnen zu können. Für EWR- Bürger, wie etwa Schweizer oder Norweger, genügt ausschließlich der Deutschnachweis. Sogenannte Drittstaatsangehörige müssen zusätzlich seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen in Österreich gelebt haben.
Das Gesetz wurde im Landtag mit den Stimmen von FPK und ÖVP beschlossen. "Kärnten hat diesbezüglich eine Vorreiterfunktion", erklärte Christian Ragger, Wohnbau- und Sozialreferent der FPK, am Mittwoch. "Deutschkenntnisse sind für eine erfolgreiche Integration und ein friedliches Zusammenleben unerlässlich."
So müsse erst bewiesen werden, dass man der Sprache zumindest auf dem sogenannten "A2- Niveau" mächtig ist. Möglich wäre das über Kurszeugnisse nach der Integrationsvereinbarungsverordnung, anerkannte Sprachdiplome, den zumindest fünfjährigen Besuch einer österreichischen Pflichtschule mit positivem Abschluss in Deutsch oder einen Lehrabschluss gemäß dem Berufsausbildungsgesetz.
So müsse erst bewiesen werden, dass man der Sprache zumindest auf dem sogenannten "A2- Niveau" mächtig ist. Möglich wäre das über Kurszeugnisse nach der Integrationsvereinbarungsverordnung, anerkannte Sprachdiplome, den zumindest fünfjährigen Besuch einer österreichischen Pflichtschule mit positivem Abschluss in Deutsch oder einen Lehrabschluss gemäß dem Berufsausbildungsgesetz.