Immobilienlexikon

Jahresabrechnung

Die Jahresabrechnung ist die Aufstellung einer Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Es wird eine Einzelabrechnung für den jeweiligen Eigentümer unter Zugrundelegung des Verteilerschlüssels erstellt.

Diese Abrechnung ist gesetzlich vorgeschrieben und nach Ablauf eines Kalenderjahres vorzunehmen

Katasterkarten

Katasterkarten sind Dokumente mit zeichnerischen Darstellungen der Flure und Flurstücke mit Grenzverläufen. Katasterkarten werden von der Katasterbehörde verwaltet.

Kaution

Sicherheitsleistung, die ein Vermieter bei Abschluss eines Mietvertrages zur Absicherung aller aus dem Mietvertrag resultierenden Verpflichtungen vom Vermieter verlangen kann. Das Geld muss auf einem separaten Sparkonto deponiert werden.

KfW

Abkürzung für: Kreditanstalt für Wiederaufbau

Die KfW-Bankengruppe ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Sie unterstützt Anspruchsberechtigte bei Baumaßnahmen durch günstige und befristete tilgungsfreie Darlehen.

Leistungsbeschreibung

In der "Bau"-Leistungsbeschreibung sind die werkvertraglichen Leistungspflichten des Bauträgers detailliert beschrieben.

Loft

Als Loft werden weitläufige, hohe und lichtoffene Räume bezeichnet, die zum Wohnen oder Arbeiten genutzt werden. Der Begriff stammt aus den USA, die ursprüngliche Definition bezeichnet zum Wohnen genutzte Lager- und Industrieräume.

Loggia

Eine Loggia ist ein offener, überdachter Freiraum innerhalb der Bauflucht eines Hauses. Der Begriff stammt aus dem Italienischen.

MaBV

Abkürzung für:Makler- und Bauträgerverordnung

Die MaBV regelt als Verbraucherschutzverordnung die Beziehungen zwischen den Auftraggebern einerseits und Maklern, Kapitalanlagevermittlern, Bauträgern und Baubetreuern andererseits. Im Mittelpunkt steht der Schutz des Vermögens der Auftraggeber.

Die MaBV enthält Sicherungsvorschriften zur Verwendung von Geldern der Auftraggeber, Informations- und Aufzeichnungs-vorschriften, Vorschriften über die Sammlung und Aufbewahrung von Prospekten sowie Vorschriften über Pflichtprüfung, Prüfung aus besonderem Anlass und behördliche Nachschau. Rechtsgrundlage für diese Berufsausübungsregelung ist die Verordnungsermächtigung nach § 34 c der Gewerbeordnung.

Makler

Ein Makler ist ein Gewerbetreibender der Verträge vermittelt. Rechtsgrundlage für seine Dienstleistung ist die Verordnungsermächtigung nach § 34 c der Gewerbeordnung. Er ist an die MaBV gebunden.

Wer das Gewerbe eines Immobilien-, Wohn- und Gewerberaummaklers betreiben will, muss hierfür eine Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO) beantragen. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Antragsteller die für den Betrieb erforderliche Zuverlässigkeit besitzt und sich in geordneten Vermögensverhältnissen befindet.

MFH

Abkürzung für: Mehrfamilienhaus

Beim Mehrfamilienhaus handelt es sich um ein Wohnhaus mit mindestens drei abgeschlossenen Wohneinheiten. Es kann sich um ein Mietwohnhaus oder um ein Haus mit Eigentumswohnungen handeln.

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